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Angefragter Suchbegriff: Farbe an der Fassade

Es wurden 5 Suchergebnisse gefunden:

Die Kosten für die Entfernung von Graffiti, Schmierereien, aufgesprühter Farbe in einem Wohnhaus, an der Fassade des Mietshauses, können oft nicht als Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden

Graffiti, Parolen an Hauswänden, auf dem Grundstück (Hausflur etc.) können zur Kündigung eines Mietverhältnisses führen, wenn der Nachweis auf einen Mieter als Verursacher zu führen ist.  Handelt es sich bei Graffiti um "

Beschädigungen müssen Mieter bei der Anbringung einer Weihnachtsdekoration vermeiden, andere Mieter sollen dadurch auch nicht gestört werden - was ist erlaubt? Fenster der Wohnung weihnachtlich Schmücken Das weihnachtliche Schmücken von

Im Regelfall ist ein Mieter nicht verpflichtet, die Kosten der Beseitigung von Graffiti am Haus, an Teilen der Fassade, als Betriebskosten zu zahlen. Graffitibeseitigung als Betriebskosten in der Abrechnung der Wohnung Taucht

Mieter sollten beachten, dass das Anbringen eines Katzengitters (oder eines Katzennetzes) am Balkon (oder Fenster) nicht erlaubt sein kann. Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn für die Anbringung Arbeiten erforderlich sind, die